Schulrat

Der Schulrat nimmt die strategische Führung wahr. Folgende Aufgaben und Kompetenzen werden in der «Verordnung über die Volksschule» (SRSZ 611.210) definiert:

Aufgaben

  • Festlegung der Organisation der Schule
  • Genehmigung des Qualitätskonzepts
  • Erstellung des Budgetentwurfs für die Volksschule zuhanden des Gemeinderats
  • Kontrolle über die Einhaltung der bewilligten Kredite
  • Wahl und Anstellung des Lehrpersonals
  • Aufsicht und Beurteilung der Schulleitung
  • Schul- und Infrastrukturplanung
  • Aufsicht über die Einhaltung der Schulpflicht
  • Entscheid über Schülertransport und Schülerverpflegung
  • Erlass von Hausordnungen

Folgende weitere Aufgaben und Kompetenzen leiten sich unter anderem aus dem Funktionendiagramm der Schule Lauerz ab:

  • Beteiligung beim Erstellen von Leitbild, Schul- und Jahresprogramm
  • Besuch der Lehrpersonen im Unterricht (mit Feedback)
  • Organisation Wahlgremium für Vorstellungsgespräche und Wahlvorschlag zu Handen des Gemeinderates für Schulleitung und Schulsekretariat
  • Entscheid über vorzeitige Einschulung und Rückstellung von Kindern
  • Entscheid über Promotionen und Übertritte
  • Erteilung von Schuldispensen ab zwei Wochen
  • Anordnung von Abklärungen durch Spezialdienste

VSG 611.210