Der Eintritt in den Kindergarten bildet einen bedeutenden Schritt auf dem Weg zur Selbständigkeit Ihres Kindes. Der Kindergarten ist die erste Stufe der Volksschule. Gemäss Volksschulverordnung (VSV, § 4 und 5) ist der Kindergarten Bestandteil der zehnjährigen Schulpflicht. Er fördert die ganzheitliche Entwicklung Ihrer Kinder und bereitet sie auf den Besuch der Primarschule vor. Der Kindergarten besteht aus dem ersten freiwilligen und dem zweiten obligatorischen Kindergartenjahr.
Der Kantonsrat hat entschieden, den Stichtag für den Eintritt in den obligatorischen Kindergarten zu ändern und gleichzeitig den Spielraum für Sie als Erziehungsberechtigte zu vergrössern. Neu gilt folgendes: Jedes Kind, das am 31. Mai das fünfte Altersjahr erreicht hat, besucht im nächsten Schuljahr den obligatorischen Kindergarten. Der Regierungsrat hat das geänderte Gesetz per 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt.
Ergänzend haben Sie die Möglichkeit, Ihr Kind in den obligatorischen Kindergarten zu schicken, auch wenn es bis zu zwei Monate später geboren ist, oder es um ein Jahr zurückzustellen, wenn es bis zu zwei Monate vor diesem Stichtag zur Welt kam. Ab dem Schuljahr 2021/22 gilt folgende gesetzliche Regelung:
- Vollendet Ihr Kind vom 1. Juni bis 31. Juli das 5. Altersjahr, ist es zum vorzeitigen Schuleintritt berechtigt.
- Vollendet Ihr Kind vom 1. April bis 31. Mai das 5. Altersjahr, kann es um ein Jahr von der Schulpflicht zurückgestellt werden.
Für das erste freiwillige Kindergartenjahr gilt sinngemäss dieselbe Regelung. Ihr Kind kann also in den freiwilligen Kindergarten eintreten, wenn es bis am 31. Juli das 4. Altersjahr vollendet.
Für Sie als Erziehungsberechtigte heisst das konkret, dass Sie selber über den Zeitpunkt des Kindergarteneintritts Ihres Kindes entscheiden können, wenn es zwischen dem 31. März und dem 31. Juli Geburtstag hat.
Der Kindergarten wird altersgemischt geführt, das heisst, die Kindergartenkinder des ersten und zweiten Altersjahrgangs werden zusammen in einer Klasse unterrichtet. Für die Kinder im ersten Kindergartenjahr beträgt die wöchentliche Unterrichtszeit 16, für die grösseren Kinder 24 Lektionen.
Bedingungen für den Eintritt ins freiwillige Kindergartenjahr: Abgesehen vom oben erwähnten Alter sollten die Kinder selbständig aufs WC gehen und mit kleinen Hilfeleistungen sich selber umziehen können (Turnlektionen).
Schwerpunkte in den zwei Kindergartenjahren:
Erstes Kindergartenjahr:
- Schwergewicht liegt bei der Selbst- und Sozialkompetenz
- Ausprobieren und experimentieren steht für das Kind im Vordergrund
- Basisfähigkeit der Motorik, Wahrnehmung und Sprache aufbauen
- Grundtechniken einführen
Zweites Kindergartenjahr:
- Schwergewicht liegt bei allen Kompetenzen, es wird vermehrt auf die Sachkompetenz eingegangen
- Vertiefung des Gelernten durch Vorzeigen
- Motorik, Wahrnehmung und Sprache weiterentwickeln
- Die Stellung als «älteres» Kind erfahren (Selbstständigkeit, Selbstsicherheit, Verantwortung übernehmen)
- Konkrete Vorbereitung auf die Schule
Repetition obligatorischer Kindergarten
Wünschen Sie, dass Ihr Kind den obligatorischen Kindergarten wiederholt, müssen Sie bis Ende Januar ein Gesuch bei der zuständigen Kindergärtnerin einreichen.
Die Kindergärtnerin gibt zusammen mit der heilpädagogischen Schülerhilfe eine schriftliche Beurteilung zum betroffenen Kind zuhanden des Schulrates ab. Bei Unsicherheiten wird die Abteilung Schulpsychologie hinzugezogen. Die erstellte Beurteilung wird in schriftlicher Form, zusammen mit dem Gesuch der Eltern an den Schulrat weitergeleitet.
Die Kindergartenlehrperson informiert die Eltern über diesen Ablauf am obligatorischen Elternabend.