Der Pumptrack steht während der genannten Zeitdauer der gesamten Bevölkerung für die freie Benützung zur Verfügung. In erster Linie ist er jedoch für Schulkinder gedacht. Die Benützung des Pumptracks setzt keine spezifischen Kenntnisse voraus, weshalb kein Mindestalter festgelegt ist. Aus diesem Grund wird auch keine stationäre Betreuungsperson benötigt. Bei Kindern im Vorschulalter entscheiden die Eltern, ob ihre Kinder über die entsprechenden Fähig- und Fertigkeiten für die Benützung verfügen. Der erwartete Lärmpegel wird etwa demjenigen eines Spiel-oder Pausenplatzes entsprechen. Das Fahren auf dem Pumptrack mit motorisierten Fahrzeugen wie Töffli, Roller, E-Bikes und anderen Elektro-Rädern ist verboten.
Das Tragen eines Helms auf der ganzen Anlage ist Pflicht. Eine geeignete Schutzausrüstung wird empfohlen.
Die Benützung der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr. Der Betreiber lehnt jegliche Haftung ab.